Allgemeine Geschäftsbedingungen
HM-i GmbH
§ 1
Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
§ 2
Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, Sachverständige, Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Der Auftraggeber wird diese Leistungen bei Bedarf von den zuständigen Berufsträgern einfordern.
§ 3
Wir erbringen unsere Leistungen auf Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
§ 4
Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
§ 5
Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung gegenüber Honoraransprüchen sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Das erste Informations- bzw. Orientierungsgespräch zu einem Coaching berechnen wir mit 50% des regulären Stundensatzes für Coaching, sowohl bei Durchführung in unseren Büroräumen in Hofheim und Köln als auch vor Ort beim Kunden.
Telefon-Coaching / E-Mail-Coaching werden auf Basis des Stundenhonorars im 15-Minuten-Berechnungsintervall fakturiert.
§6
Werden Beratungen/Workshops/Coachings/Trainings vom Auftraggeber weniger als drei Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt, berechnen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars, erfolgt die Absage weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin, werden 75 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Absage eine Woche und später vor dem vereinbarten Termin, ist das gesamte Honorar fällig.
§ 7
Unsere Haftung für die vertragliche Leistung ist auf die Vertragsbeziehung/ Kundenprojekt und den jeweils eventuell eingeschalteten Leistungserbringer begrenzt.
Diese Regel gilt auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
§ 8
Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarungen zusätzlicher Leistungen etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform.
§ 9
Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort, sind unser jeweiliger Geschäftssitz, hier Frankfurt am Main.
§ 10
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.